Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH
Die Klagen von neun deutschen Stadtwerken gegen die Übernahme der RWE-Ökostromtochter Innogy durch Eon sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Der EuGH bestätigte am Donnerstag in Luxemburg die von der EU-Kommission 2019 erteilte Genehmigung. Die beiden Energieriesen hatten im März 2018 ein großes Tauschgeschäft angekündigt. (Az. C-171/24 P u.a.)
Eon wurde so in erster Linie zum Strom- und Gaslieferanten und RWE vor allem zum Stromproduzenten und Großhändler. Genehmigt wurden drei Transaktionen. RWE übernahm Kraftwerke von Eon, Eon seinerseits die RWE-Ökostromtochter Innogy. RWE erwarb eine Beteiligung von 16,67 Prozent an Eon.
Elf deutsche Stadtwerke befürchteten Nachteile für den Wettbewerb. Sie fochten die erste und zweite Genehmigung vor dem Gericht der Europäischen Union an, das die Klagen aber abwies. Neun der Kläger wandten sich daraufhin an den EuGH als nächsthöhere Instanz. Auch dort hatten sie aber keinen Erfolg. Vor einem Jahr bestätigte der EuGH bereits die erste Transaktion, nun auch die zweite.
J.Manu--HStB