Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft
Das Verbot der Neonazisekte Artgemeinschaft bleibt bestehen. Die Gruppe richte sich gegen die Verfassung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und wies die Klage gegen das Verbot ab. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 als Verein verboten. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)
Sie wehrte sich gegen das Verbot und machte geltend, dass sie eine Religions- beziehungsweise Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden. Diese Auffassung teilte das Gericht aber nicht. Auch solche Gemeinschaften müssten ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten, führte es aus.
T.Hokulani--HStB