

Bericht: Gesundheitsministerium plant Einsparungen im Krankenhausbereich
Das Bundesgesundheitsministerium plant einem Bericht zufolge im kommendem Jahr Einsparungen von zwei Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung, um das erwartete Defizit zu decken. Der Großteil der Ausgabensenkung, rund 1,8 Milliarden Euro, entfalle auf die Krankenhäuser, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) mit Verweis auf ihr vorliegende Regierungsunterlagen.
Weitere 100 Millionen Euro sollen demnach durch die Halbierung des Innovationsfonds im Gesundheitswesen freiwerden. Noch einmal die gleiche Summe will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dem Bericht zufolge durch eine Deckelung des Anstieg der Verwaltungskosten für Sachmittel, Gebühren, Werbung oder die Vergütung von Dritten erzielen.
Laut "FAZ" gab Warken ihre Vorschläge am Freitag in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Am kommenden Mittwoch solle das Kabinett sich damit befassen.
Parallel zum Kabinett tagt kommende Woche der sogenannte Schätzerkreis für die Krankenversicherung, der dem Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr Empfehlungen zur künftigen Höhe des Zusatzbeitrags in der GKV unterbreitet. Bis zum 1. November muss Warkens Haus die durchschnittlichen Sätze festlegen.
Mit den Einsparungen will sie der "FAZ" zufolge vermeiden, dass die Zusatzbeiträge über das heutige Niveau von 2,5 bis 2,9 Prozent steigen. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von unverändert 14,6 Prozent.
Die Finanzierungslücke in der Krankenversicherung von zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr hatte die Koalition kürzlich auf Grundlage der neuen Konjunkturerwartungen errechnet; zuvor war von einem Defizit von vier Milliarden Euro die Rede gewesen.
Bei den geplanten Milliardenstreichungen in den Krankenhäusern geht es der "FAZ" zufolge darum, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel im kommenden Jahr auszusetzen. Warken plane zudem, die Obergrenze für die Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken neu zu definieren und auch die Landesbasisfallwerte zu deckeln. Diese Werte bestimmen die Preise für jede einzelne Krankenhausleistung.
G.Pololani--HStB