Epstein-Skandal: US-Milliardär Black verweigert Kongressanhörung
Im Skandal um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat einer seiner früheren Geschäftspartner eine Kongressanhörung verweigert. Der Investor Leon Black reichte stattdessen eine Klage gegen die Vorladung für Donnerstag ein. Die Abgeordneten hätten ihre Befugnisse überschritten, weil sie Einsicht in Schweigevereinbarungen verlangten, die er mit Frauen ohne bekannte Verbindung zu Epstein geschlossen habe, argumentiert der 75-jährige Milliardär darin.
Der Vorsitzende des Epstein-Untersuchungsausschusses, der Republikaner James Comer, nannte es "bedauerlich, dass Leon Black sich hinter einer Klage versteckt, statt den amerikanischen Bürgerinnen und Bürgern Antworten zu geben". Demokratische Abgeordnete forderten, Black wegen Missachtung des Kongresses zu belangen.
Im Juni hatte Black eine erste Ausschuss-Befragung nach Fragen zu den Schweigevereinbarungen mit Frauen abgebrochen. Er räumte bei der Anhörung ein, Epstein 158 Millionen Dollar (rund 136 Millionen Euro) für Steuer- und Anlageberatung gezahlt zu haben. Er bestritt allerdings, von den mutmaßlichen Verbrechen des Finanzinvestors gewusst zu haben.
Der gut vernetzte Epstein stand unter Verdacht, mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen sexuell missbraucht und teils an Prominente vermittelt zu haben. Er wurde 2008 erstmals verurteilt, weil er eine Minderjährige zur Prostitution angestiftet hatte. Nach einem umstrittenen Deal mit der Staatsanwaltschaft musste er jedoch nur 13 Monate Haft absitzen.
Im Jahr 2019 wurde Epstein wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen erneut festgenommen. Einen Monat später wurde er tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid.
Zuletzt hatte der Epstein-Untersuchungsausschuss Microsoft-Gründer Bill Gates sowie den früheren Präsidenten Bill Clinton und seine Frau Hillary befragt. Die Demokraten verlangen, auch Präsident Donald Trump vorzuladen. Keinem von ihnen konnte ein Fehlverhalten bisher nachgewiesen werden.
L.Moana--HStB